Bedarfs- und Entwicklungsplanung Leitfaden überarbeitet!
Ziemlich genau 20 Jahre sind seit der ersten Veröffentlichung der „Hinweise und Empfehlungen zur Durchführung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Städte und Gemeinden“ vergangen. Immer wieder wurde er angepasst, wenn sich Planungsgrundlagen geändert oder sonstiger Optimierungsbedarf ergeben hatte. So auch jetzt nach Inkrafttreten der neuen Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOV). Eine Arbeitsgruppe des Nassauischen Feuerwehrverbandes hat den Leitfaden, auf den nun die neue FwOV auch ausdrücklich hinweist, auf den Prüfstand gestellt, ihn redaktionell angepasst und dessen praktische Anwendung optimiert, ohne dessen grundsätzliche Methodik in Frage zu stellen.
Was hat sich inhaltlich verändert?
Bislang stelle die Risikoermittlung auch auf die Anzahl der Beschäftigten in einer Stadt oder Gemeinde ab. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese Beschäftigtenzahlen nur schwer oder mit sehr großem Aufwand zu ermitteln sind. Dieser Bestandteil der Risikoermittlung wurde nun gegen eine Berücksichtigung der gefahrenverhütungsschaupflichtigen Gebäude und baulichen Anlagen ausgetauscht. Ob diese in einer Kommune vorkommen oder nicht, lässt sich nach Auffassung der Arbeitsgruppe leicht über die zuständige Brandschutzdienststelle und deren Objektgruppenkatalog feststellen.
Ergänzt wurde der Leitfaden um ein EXCEL-Tool, welche die nach der FwOV erforderliche Personalprognose unterstützt. Die aus FLORIX einfach zu exportieren Personalentwicklungen der letzten fünf Jahre werden mit der Altersstatistik verbunden und die Entwicklungen hieraus für die Zukunft fortgeschrieben. Die so entstehenden Tabellen und Grafiken – so z. B. auch eine Altersbaum - können dann in den Bedarfs- und Entwicklungsplan hineinkopiert werden.