Handreichung für Kindergruppen bei den Freiwilligen Feuerwehren
Bedingt durch den demografischen Umbruch und die damit einhergehenden geburtenschwachen Jahrgänge, fehlt vielen Organisationen und Vereinen der Nachwuchs. Dies trifft auch auf die
Feuerwehren und gleichermaßen auf die Jugendfeuerwehren zu. Das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) ermöglicht seit November 2007 die Gründung von Kindergruppen in den Freiwilligen Feuerwehren, an denen Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr teilnehmen können. (siehe Anhang §8 HBKG)
Bereits vor dieser gesetzlichen Regelung wurden in verschiedenen Feuerwehren Kindergruppen angeboten. Die Motivation resultierte daraus, dass nachdem bereits einige andere Vereine wie z.B.
Fußball-, Tennis-, Schwimmvereine etc. Kinder im Alter ab 4 Jahre in ihre Reihen aufgenommen haben, die Hessischen Feuerwehren Handlungsbedarf hatten. Die Kinder waren in anderen Vereinen gebunden und hatten kein oder kaum Interesse an der Mitarbeit in den Jugendfeuerwehren. Deshalb kam es ab dem Jahr 1998 zu einer Reihe von Gründungen von Kindergruppen, z.B. „Bambini-Feuerwehren“, „Mini-Feuerwehren“, „Feuerteufeln“, „Löschtigern“ oder Gruppen mit anderen Namen. Seit dieser Zeit ist die Zahl der Gründung von „Bambini-Gruppen“ stark gestiegen und viele Feuerwehren haben Interesse daran eine eigene Gruppe zu gründen. Diese Handreichung soll Hilfestellung bei der Gründung einer Kindergruppe geben. Sie enthält
Anregungen und Arbeitshilfen.