Zudem wurde erreicht, dass Kommunen, Landkreise, der Landesfeuerwehrverband bis hin zu den Landesverbänden der Hilfsorganisationen über das Hessische Innenministerium eine Zuwendung für ihre Schulangebote beantragen können. Je nach Anzahl der Schulstunden gibt es eine Förderung von 400 bis maximal 800 Euro. Sogenannte Dauerangebote (die das ganze Schuljahr laufen) werden sogar mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Wenn unterschiedliche Fachdienste zusammenarbeiten, können die Zuwendungen noch weiter steigen.
Da diese Aufgabe von unseren Feuerwehren oftmals organisatorisch nur schwer zu schultern ist, da sie u.a. tagsüber stattfinden, hat sich der Landesfeuerwehrverband ebenso erfolgreich für die Schaffung einer Koordinatorenstelle für die Landkreise, kreisfreie Städte und Städte mit Sonderstatus, sowie die Möglichkeit für eine Bezuschussung der Personalkosten seitens des Landes eingesetzt. Diese Bezuschussung erfolgt durch das Hessische Innenministerium, an das sich der jeweilige Landkreis, die kreisfreie Stadt bzw. die Sonderstatusstadt direkt wenden kann. Zudem wird es weitere Unterstützungsmaßnahmen wie z.B. drei Brandschutzerziehungsausbildungsordner sowie ein Fahrzeug mit Brandschutzerziehungsmaterialien für die Durchführung dieser Aufgabe in den Schulen seitens des Landes geben. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Akteure tagt auch weiterhin, um das wichtige Thema für die hessischen Feuerwehren weiterzuentwickeln.