Dringend erforderliche Nachbesserung der Hessischen Bauordnung bezüglich des Schutzniveaus von Hotels und Kindergärten!
Nach der Anhörung im Hessischen Landtag zur Hessischen Bauordnung (HBO) und den nun vorliegenden Änderungsanträgen ist der Landesfeuerwehrverband Hessen der Ansicht, dass der Sicherheitsstandard bezüglich des Brandschutzes nicht dem bundesweiten Niveau entspricht.
Im Vorblatt zum Gesetzentwurf der Landesregierung wird beschrieben, dass die Brandschutzanforderungen der Musterbauordnung (MBO) übernommen werden. Leider müssen wir feststellen, dass bei den Kriterien zur Einstufung in einen Sonderbau, also ein Gebäude, an das aufgrund seiner Art oder Nutzung besondere Anforderungen im Hinblick auf den Brandschutz zu stellen sind, deutliche Abweichungen zur Musterbauordnung geplant sind.
Nach Musterbauordnung liegt bei Kindertagesstätten generell die Notwendigkeit vor, diese als Sonderbau einzustufen, bei Beherbergungsstätten ab 12 Betten. Diese Regelung wird auch in nahezu allen anderen Bundesländern in den entsprechenden Landesbauordnungen so übernommen.
In Hessen soll dieses Sicherheitsniveau deutlich reduziert werden!
Eine Einstufung von Kindergärten zum Sonderbau soll in Hessen erst erfolgen, wenn Kinder in Obergeschossen untergebracht werden. Dies ist aus Sicht der Feuerwehren nicht mehr zeitgemäß, da auch in erdgeschossigen Kindertageseinrichtungen heutzutage besonders schutzbedürftige Kinder untergebracht werden, die sich nicht selbst retten können (U3, Inklusion etc.).
Eine Einstufung zum Sonderbau bei Beherbergungsstätten wird erst ab 30 Betten vorgenommen.
Das Brandschutzniveau der Musterbauordnung ist demnach nicht übernommen. Als Begründung der Landesregierung werden wirtschaftliche Interessen angegeben.
Diese wirtschaftlichen Interessen werden auf dem Rücken unserer Kleinsten ausgetragen.
Auch im Bereich der Wärmeverbundsysteme sehen wir als Feuerwehr Probleme, da die im Gesetz angesprochenen Lösungen keine Sicherheit für die Bewohner der Gebäude bietet.
Das derzeitige Prüfverfahren unter Federführung des Deutschen Institutes für Bautechnik halten wir für nicht praxisgerecht.
Für weitere Informationen:
Ralf Ackermann
Tel.: dienstlich: 06074/818063700
Mail: ralf.ackermann@feuerwehr-hessen.de
Harald Popp
Tel.: dienstlich: 0561/7889-45147
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