Klare Forderung an die Landesregierung zur Nachbesserung im Versicherungsschutz
Am Samstag fand die 65. Verbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) Hessen in Frankfurt statt. Der LFV ist der Zusammenschluss aller hessischen Feuerwehren und ihrer nahezu 500.000 Mitglieder. Mit rund 71.000 überwiegend ehrenamtlichen Aktiven, 8.500 Angehörigen der Kinder- und 25.500 Angehörigen der Jugendfeuerwehren ist er die größte Hilfeleistungsorganisation in Hessen.
Der Präsident des LFV Hessen, Dr. h.c. Ralf Ackermann, begrüßte zur 65. Verbandsversammlung im Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum der Feuerwehr Frankfurt am 13. April 2019 die 215 Vertreter der Feuerwehren aus Hessen sowie zahlreiche Gäste aus Politik und Wirtschaft. In seinem Bericht, der unter der Überschrift „Feuerwehr 4.0 – wohin gehen wir in der digitalen Zeit?“ stand, nahm er die Anwesenden mit in eine Vision zu den Herausforderungen und den technischen Neuerungen der Feuerwehrarbeit im Jahr 2040. Die Visionen sollen dazu dienen, „frühzeitige Entwicklungen zu erkennen, die technischen Möglichkeiten einzubeziehen, aber auch alle Bereiche – Personalentwicklung und Technik – mit beeinflussen zu können,“ so Dr. h.c. Ackermann.
Zu aktuellen Themen berichtete der Präsident, dass die Personalentwicklung der Einsatzkräfte zwar regional unterschiedlich, aber grundsätzlich stabil sei, die Jugendfeuerwehr hier sogar eine positive Entwicklung verzeichnet. Zudem lobte er die Erhöhung der Kapazitäten der hessischen Landesfeuerwehrschule. Dies sei der richtige Weg für die künftige Entwicklung der hessischen Feuerwehren und dankte dem Land Hessen, vor allem Innenminister Peter Beuth, zur Verfügungstellung der Mittel.
Jedoch gab es auch scharfe Kritik an der Landesregierung. Zum Beispiel erhalten Feuerwehrführungskräfte grundsätzlich keine Ehrenamtscard. Und ein noch größeres Problem verdeutlichte Dr. h.c. Ackermann mit Nachdruck: der Sozialminister verweigert einen verbesserten Versicherungsschutz bei tödlichen Unfällen und für dauerhaft Schwerstverletzte. Hier gibt es eine Absicherungslücke, die keine Entschädigungsleistungen für nicht eheliche Lebenspartner vorsieht. In Niedersachsen sei diese Absicherungslücke nicht vorhanden. Er berichtete zudem, dass die Begründung zur Ablehnung des Landes Hessen sei, dass die Lücke „wegen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ nicht geschlossen werden könne, was für Empörung und Unverständnis sorgte. Er forderte die Landesregierung auf, diese Lücke zu schließen. Die Pressemeldung der vergangenen Woche als Absichtsbekundung des Landes Hessen, für eine Lösung zu sorgen, reiche nicht aus. Die Problematik sei dadurch nicht gelöst. Zur Frage der Indexierung der Beträge für Verstorbene oder Schwerverletzte wurden keinerlei Aussagen getroffen, ebenso nicht über das Thema Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Weiterhin betonte Dr. h.c. Ackermann, dass das Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte leider immer noch sehr präsent sei. Er berichtete weiterhin, dass das Thema Rettungsgasse weiterhin ein Dauerbrenner sei.
Ansprechpartner:
Dr. h.c. Ralf Ackermann
Präsident
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ralf.ackermann@feuerwehr-hessen.de
Harald Popp
Geschäftsführer
Tel.: 0561/7889-45147
Mobil: 0171/4103406
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