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LFV gibt Stellungnahme zur Anhörung der HBO ab

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Im Zuge der Anhörung zur Novellierung der Hessischen Bauordnung hat der LFV eine Stellungnahme verfasst und diese mit weiteren Spitzenverbänden wie z.B. der AGBF, Verband der Prüfsachverständigen in Hessen und der Ingenieurkanmmer abgestimmt.

Eine grundsätzliche Forderung der Verbände ist, dass das Sicherheitsniveau der Musterbauordnung in Hessen nicht unterstritten werden soll.

Nachdem in London vor einem Monat 80 Menschen bei einem Hochhausbrand starben, wird seitens des Landesfeuerwehrverbandes im Zuge der Novellierung der Hessischen Bauordnung gefordert, Dämmstoffe bei Fassaden der Gebäudeklassen 4 und 5 aus nichtbrennbaren Materialien zu verwenden.

Detaillierte Inhalte der Stellungnahme werden Mitarbeitern der Brandschutzdienststellen beim diesjährigen VB Seminar an der Landesfeuerwehrschule in Kassel kommuniziert.