REAKTION – der Resolution „GEWALT GEGEN EINSATZKRÄFTE“
Rückblick: Am 29. April 2023 verabschiedete der Landesfeuerwehrverband Hessen auf der 69. Verbandsversammlung in Alsfeld eine Resolution „Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte“ mit der klaren Forderung vorhandene Strafbeurteilungen voll und umfänglich auszuschöpfen.
Anfang Juni erhielt Präsident Norbert Fischer von Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck als Reaktion einen Brief.
Bild: LFV Hessen Geschäftsführer Harald Popp, Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck und LFV Hessen Präsident Norbert Fischer
Der Schutz von Einsatzkräften nimmt bei Justizminister Posecks Arbeit eine herausragende Stellung ein, unabhängig davon, ob es sich um Justizvollzugsbedienstete, Polizeikräfte, Rettungskräfte oder Feuerwehrleute handelt. Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen, die sich tagtäglich für das Wohl, die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen, bei ihrer Arbeit angegangen werden. Dementsprechend ist die konsequente Ahndung von Angriffen auf Einsatzkräfte im Hessischen Koalitionsvertrag verankert.
Weiterhin geht Justizminister Poseck auf das Bereits bestehende „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ ein, welches in 2017 durch einen weiteren in Kraft getretenen Gesetzesentwurf der hessischen Landesregierung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Einsatzkräften verbessert wurde.
Bei den diesjährigen Frühjahrskonferenzen der Justizministerinnen und Justizministern im Mai unter anderen das wichtige Thema: Überprüfung des Strafrahmens des Landesfriedenbruchs in Paragraph 125 Strafgesetzbuch, wenn Einsatzkräfte die Opfer sind und den Umgang mit unbefugten Ton- und Bildaufnahmen von Einsatzkräften. Hessen hat sich dem angenommen Beschluss, als Mitantragsteller angeschlossen.
Dem Brief folgte eine Einladung nach Wiesbaden und Präsident Norbert Fischer und Geschäftsführer Harald Popp waren am 20. Juni 2023 zu Gast bei Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck. Poseck betonte vor Ort die Notwendigkeit einer konsequenten Strafverurteilung bei Straftaten gegen Einsatz- und Rettungskräfte: „Wir haben bei allen hessischen Staatsanwaltschaften entsprechende Sonderdezernate eingerichtet, damit die Verfahren die notwendige Bedeutung und Aufmerksamkeit erfahren. Die Strafverfolgungsbehörden handeln zügig und konsequent.“
Gemeinsam mit Innenminister Peter Beuth setzt Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck sich für weitere Strafverschärfung ein, damit Einsatz- und Rettungskräfte noch besser geschützt werden.
Die Resolution „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ wird mit Nachdruck und Vorstellung durch Justizminister Poseck zur nächsten Tagung der Staatsanwälte Ausdruck und hessenweite Verteilung finden.