Einsatzinfos

LFV-Fachausschuss Gesundheitsmanagement, PSNV und Rettungsdienst: Handlungsempfehlungen für die Psychosoziale Notfallversorgung

Bereits 2014 hat der Fachausschuss nachfolgende Handlungsempfehlungen für die PSNV herausgegeben. Diese ist noch immer uneingeschränkt gültig.

- Ausweis
- Ausbildungsumfang
- PSNV – Betroffenenbetreuung
- PSNV – Einsatzkräftbetreuung
- Feuerwehrseelsorger
- Hinweise für die anfordernden Stellen

PSNV-Weste

Handlungsempfehlungen zur Form des Ausweises
Wir regen an auf den Ausweis in Großbuchstaben „PSNV-E“ für Einsatzkräftebetreuung und „PSNV-B“ für die Betroffenenbetreuung zu drucken. Unserem Erachten nach erfolgt damit eine sinnvolle, praktische Umsetzung der Qualitätsstandrads PSNV Bd. I und II des BBK. Denn der Ausweis sollte kenntlich machen, für welche Personengruppe die PSNV-Einsatzkraft zuständig ist. Der an die Landkreise (als untere Katastrophenschutzbehörde) und die kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verschickte Ausweisentwurf weist unserer Meinung an dieser Stelle eine Schwäche auf.

Handlungsempfehlungen zum Inhalt der Ausbildung der Ausweisinhaber/innen
Die Vorteile als hessenweit einheitlichen Standard sehen wir als Stärke dieses landesweit gültigen Ausweises an. Da die Landkreise und die kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes nach dem HBKG und HRDG u.a. als untere Katastrophenschutzbehörde und des Rettungsdienstes verantwortlich sind, sollten sie Handlungshilfen erhalten, wem sie diesen Ausweis ausgeben. Da hinter gleichem Ausweis unserer Auffassung auch eine gleiche Ausbildung und erworbene Kompetenz stehen sollte. Dieser Ausweis ist nicht für die Helfer PSU als Teil der Betreuungszüge und Sanitätszüge gedacht, deren Ausbildung zur Thematik ca. 8 Unterrichtseinheiten darstellt. Inhaber des Ausweises sollten organisationsspezifisch in einem Volumen von ca. 100 Unterrichtseinheiten ausgebildet sein. Dafür bieten die Institutionen und Organisationen entsprechende Curricula, die sich in den Kernthemen und Inhalten weitestgehend decken.

PSNV – B (Hilfe für Betroffene, Hinterbliebene, Verletzte und Vermissende)
In diesem Bereich können die Notfallseelsorger/innen (hier Pfarrerinnen und Pfarrer, Priester, Diakone) der christlichen Kirchen tätig sein. Ihre Ausbildung bzw. den zusätzlich besuchten „Grundkurs Notfallseelsorge“ befähigt sie zur kompetenten Betreuung dieser Personengruppe. Im Einzelfall wäre hier ein Schulungsmodul „Verhalten im MANV- bzw. Großschadensfall“ zu besuchen, um die Einsatzstrukturen und die Organisation zu verstehen und sich gut einzufügen. Hier können ebenso ehrenamtliche Kräfte eingesetzt werden, die eine fundierte Ausbildung in Psychosozialer Unterstützung (PSU) bei den Hilfsorganisationen (ASB, DRK, Johanniter und Malteser) erfolgreich abgeschlossen haben. Die Ausbildungsgänge der Hilfsorganisationen sin in der Regel aufeinander abgestimmt und kompatibel. Am Beispiel des Malteser handelt es sich zum zwei Seminare „Basisseminar PSU“ mit 32 Arbeitseinheiten, dem „Aufbauseminar Krisenintervention“, mit 64 Arbeitseinheiten, einem schriftlichen Abschlusstest und einem Kolloquium. Diese Eckdaten könnten als grobe Richtschnur dienen. Wir legen exemplarisch dieses Ausbildungscurriculum bei.

PSNV – E (Hilfe für die Helfer, Einsatzkräftebegleitung und -nachsorge)
Hier sind die akuten, kurzfristigen, mittel- und langfristigen Hilfsangebote(vgl. auch hier Qualitätsstandards Bd. I und II BBK) zu sehen. Die langfristigen Hilfsangebote werden von professionell ausgebildete und hauptberuflich Tätige in der Psychologie, Psychotherapie oder Psychiatrie abgedeckt. Hier kommt natürlich auch die UK Hessen dazu, die diese Maßnahmen in ihrem Leistungskatalog hat. Die Inhaber dieses Ausweises, sollten sie nicht über eine professionelle Ausbildung in Psychologie, Psychotherapie, o.ä. verfügen, arbeiten in dem Bereich der akuten, kurz- und mittelfristigen Angebote. Es sind erfahrene Einsatzkräfte, die eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich „Critical Incident Stress Management“ (CISM Basic, Advanced) oder nach dem deutschen Standard SbE Baustein I bis IV als Peer oder Psychosoziale Fachkraft haben.

Der Feuerwehrseelsorger
Manche Feuerwehren ernennen Feuerwehrseelsorger. Sie tragen in guter Art und Weise zu Vernetzung von PSNV und den Einsatzkräften und deren Bedürfnissen bei Diese Menschen haben z. T. sehr unterschiedliche Aufgabenfelder. Zum einen sind sie Seelsorger für Feuerwehrleute, gestalten zielgruppenspezifische Gottesdienste (Blaulichtgottesdienste) oder werden zu bestimmten Lagen alarmiert, um Betroffene und/oder Einsatzkräfte zu betreuen. Unserer Auffassung ist darauf zu achten, dass sie für die entsprechende Tätigkeit, die notwendigen Aus- und Fortbildungen haben. Außerdem ist die gleichzeitige Betreuung von Betroffenen und Einsatzkräften in einem Einsatz nicht angeraten.

Hinweis für die anfordernden Stellen
Aufgrund dieser Unterscheidung wird es zukünftig wichtig sein, als anfordernde Stelle, die gewünschten Kompetenzen anzufordern. In der Biographie von Notfallseelsorger/innen und PSNV-Mitarbeitenden sind im Laufe der Zeit beide Ausbildungen vorhanden. Es ist aber zu vermeiden, dass in einem Einsatz, diese Kräfte bei Betroffenen wie Einsatzkräften eingesetzt werden. Dies widerspricht dem Konzept beider Betreuungsmodelle.