Die Satzung ist das Grundgesetz eines eingetragenen Vereins. Mit ihr werden Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern festgelegt, aber auch die Struktur des Vereins beschrieben. Hierbei gilt es rechtliche Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu beachten, aber auch Nützliches für die praktische Vereinsarbeit zu regeln.
Jeder Feuerwehrverein hat die Möglichkeit, seine Satzung selbst zu formulieren. Als Grundlage hat der Fachausschuss Recht und Organisation eine Muster-Vereinssatzung aufgestellt und überprüft sie regelmäßig auf notwendige Veränderungen. Wichtig: Dieses Muster erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Vor der Aufstellung oder der Änderung einer Satzung ist es ratsam, den beabsichtigten Wortlaut dem Rechtspfleger des örtlich zuständigen Amtsgerichts zur Abstimmung vorzulegen.
Auch wenn Urteile von Gerichten immer eine Entscheidung im Einzelfall sind, geben sie doch für vergleichbare Fälle eine Orientierung, wie auch diese rechtlich zu bewerten sind. Der Fachausschuss Recht und Organisation veröffentlicht an dieser Stelle interessante Gerichtsurteile, die einen Bezug zur Feuerwehr haben.
Alle aktuell in Hessen im Brand- und Katastrophenschutz gültigen Gesetze und Verordnungen finden Sie in der Infothek des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport.
Gemeinsam mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund und dem Hessischen Städtetag hat der LFV Hessen sowohl eine Muster-Feuerwehrsatzung, als auch eine Muster-Feuerwehrgebührensatzung erarbeitet. Den Städten und Gemeinden wird damit ein Vorschlag unterbreitet, wie diese Ordnungen auf Grundlage des aktuellen Rechtes formuliert werden können.
Mit diesen Informationen wollen wir sowohl den Mitgliedsverbänden als auch den Feuerwehrfördervereinen eine einfache Handlungshilfe geben, um das komplexe Thema der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umzusetzen.
Dazu gehöhren auch die Anpassung von Impressum und Datenschutzerklärung auf den jeweiligen Homepages.
Hier stehen im Internet kostenfreie Generatoren zur Verfügung:
Es ist wichtig, dass die Datenschutzerklärungen an die jeweils auf den Homepages genutzen Tools individuell angepasst bzw. erstellt werden.
Muster für Verarbeitungsverzeichnisse
Die Muster-Verarbeitungsverzeichnisse sind auch als offene Word-Dokumente zum individuellen ausfüllen eingestellt. Im Grunde sind die Verarbeitungsverzeichnisse so nutzbar sollten aber nochmal vor Ort ggf. ergänzt werden, wenn bsp. als Daten auch Kontaktdaten von Unternehmen gespeichert werden.
Als Unternehmen kann bsp. der Getränkelieferant gesehen werden. Dann einfach dieses aufnehmen und ergänzen.
Jeder Bereich wie bsp. Kassenverwaltung, E-Mail oder Mitgliederwerbung ist als eigenes Verarbeitungsverzeichnis zu führen, daher haben wir versucht mit den Mustern alle Bereiche in den Vereinen abzudecken.
Beginnen sollte man mit der Verantwortlichkeit, alles weitere ergibt sich aus den Mustern.
Wir danken an dieser Stelle dem LFV Rheinland Pfalz.
Der Bund hat mit diesem Gesetz eine Ausnahmeregelung verabschiedet, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere "virtuelle Sitzungen" vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten von COVID-19 durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht.
Besonderes Augenmerk sollten Vereine und Stiftungen auf § 5 legen.
>> Erläuterungen dazu von Vereinsknowhow.de
>> Empfehlung zur Wiederaufnahme des Jugendfeuerwehr-Dienstes