Rechtsprechung

Transparenzregister: Bundesrat beschließt Lösung für gemeinnützige Vereine

Der Bundesrat hat heute das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in der vom Bundestag angepassten Form beschlossen und damit das Verfahren für gemeinnützige Vereine vereinfacht. So soll künftig die Eintragung in das Transparenzregister automatisch erfolgen.

Gebührenbefreiung für Transparenzregister beantragen

Aktuell erhalten die im Vereinsregister eingetragenen Vereine in Deutschland Gebührenbescheide für die Jahresgebühren zur Führung des Transparenzregisters. Diese sind rechtmäßig. Das Transparenzregister wurde im Rahmen der Umsetzung der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie eingeführt.

Urteil: Schadenersatz nach Schaumeinsatz

Umweltschädlicher Löschschaum kommt die Stadt Baden-Baden teuer zu stehen: Sie haftet nach einem Urteil des OLG Karlsruhe am Montag für die dadurch entstandenen Schäden. Deren Beseitigung dürfte Jahre dauern. Die Stadt Baden-Baden haftet nach einem Feuerwehreinsatz mit extrem umweltschädlichem Löschschaum für den entstandenen Millionenschaden. Das entschied am Montag das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe (Urt. v. 23.01.2017, Az. 1 U 146/14).

Urteil: Amtshaftung, Einsatzleiter, Brandwache

Oberlandesgericht Hamm, I-11 U 150/10 vom 08.02.2012

Die Kläger nehmen die Beklagte aus einer behaupteten Amtspflichtverletzung im Rahmen eines Löscheinsatzes der Feuerwehr M auf der von den Klägern und ihrer Familie bewohnten Hofstelle in M, B-Straße, in Anspruch, die ihnen u.a. gemäß § 54 FlurbG gegen die Verpflichtung zur Zahlung eines Geldausgleichs von in Höhe 550.000,00 € zugewiesen worden ist. Die Kläger, die bisher auf den Geldausgleichsbetrag 250.000,00 € gezahlt haben und zur ratenweisen Zahlung des Restbetrages verpflichtet sind, sind noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und begehren die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten, ihnen den Schaden zu ersetzen, der ihnen aus dem Einsatz der Feuerwehr vom 16./17.01.2006 aufgrund der Tatsache entstanden sei, dass die verantwortlichen Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr der Beklagten, bei der auch hauptamtliche Feuerwehrleute beschäftigt sind, nach dem ersten Einsatz zur Bekämpfung eines am späten Abend des 16.01.2006 stattgehabten Brandes keine Brandwache aufgestellt haben und sich zeitlich nachfolgend am frühen Morgen des 17.01.2006 gegen 4.40 Uhr ein zweiter Brand auf der von den Klägern und ihrer Familie bewohnten Hofstelle entwickelt habe, durch den das Wohngebäude vollständig ausgebrannt sei.

Urteil: Wehrführer, Entlassung, wichtiger Grund, Verschulden

Verwaltungsgericht Mainz vom 8. November 2012; Az.: 1 K 193/12.MZ

Der zur Entlassung eines Wehrführers erforderliche wichtige Grund muss nicht von ihm verursacht oder verschuldet sein. Es reicht vielmehr das bloße Vorliegen vom Umständen, die geeignet sind, die Zielsetzung des Brand- und Katastrophenschutzes ernsthaft zu stören, aus. Liegen solche Umstände, die dem zuwiderlaufen, gleich welche Ursache sie haben, vor, so dürfen die entsprechenden gesetzlichen Konsequenzen gezogen werden.

Urteil: Wehrführer, Entlassung, Vertrauensverhältnis

BayVGH vom 15. Februar 2011; Az.: RN 4 K 10.2063

Mangelnder Gemeinschaftssinn berechtigt zur Entlassung aus dem aktiven Feuerwehrdienst. Von Feuerwehrleuten darf berechtigterweise erwartet werden, daß sie eine eingeschworene Gemeinschaft bilden und sich gegenseitig in Notsituationen – unter Umständen auch bei Gefährdung des eigenen Lebens unterstützen. Wenn nun dieser Gemeinschaftssinn fehle, stehe damit die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr in Frage, so daß es deshalb unerläßlich sei, sich von solchen Feuerwehrkräften zu trennen.

Urteil: Wehrführer, Entlassung, Vertrauensverhältnis, Dienstherr Urteil

Oberverwaltungsgericht Koblenz Az.: 7 A 11087/10 vom 28. Dez. 2010

Die Entlassung eines Wehrführers aus dem ehrenbeamtlichen Dienstverhältnis durch seinen Dienstherrn ist rechtmäßig, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört worden ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Wehrführer den Bürgermeister in unsachlichen Mißkredit bringt, diesen bewußt öffentlich herabwürdigt und im Feuerwehrdienst bewußt kontraproduktiv agiert.

Urteil: Brandschutz, Einsatztaktik, Rückzug durch kontrolliertes Abbrennenlassen

Verwaltungsgericht Minden, Az. 9 K 1694/09 vom 16.12.2010

Kontrolliertes Abbrennenlassen eines Supermarktes kein ordnungsgemäßer (baulicher) Brandschutz; Ordnungsgemäßer (baulicher) Brandschutz muß wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Tatbestand:
Die Klägerin wendet sich gegen besondere Brandschutzanforderungen des Beklagten in der ihr erteilten Baugenehmigung für einen Lebensmittelmarkt mit einer Dachkonstruktion aus Nagelplattenbindern.

Die Klägerin hat auf dem Grundstück F. , Gemarkung B. , Flur 5, Flurstücke 611, 779, 809, 810 (C-straße 54) einen Lebensmittelmarkt (Q. -Markt) mit Stehcafé errichtet, der inzwischen fertiggestellt und eröffnet worden ist. Der Lebensmittelmarkt hat eine Verkaufsfläche von 796,75 m², das benachbarte Stehcafé ist 34,93 m² groß. Das ebenerdige Gebäude weist eine Dachkonstruktion mit Nagelplattenbindern auf.

Urteil: Kostenerstattung von Krankenkasse, Tragehilfe, Drehleiter, Rettungsdienst

Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 17.05.2010,Az. 1 S 2441/09

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse für den Transport eines stark übergewichtigen, gehunfähigen Patienten mittels einer Drehleiter aus der Wohnung zum Krankenwagen als Hilfeleistung der Feuerwehr

Tatbestand:
Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, wendet sich gegen eine Kostenanforderung für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Beklagten.
Der bei der Klägerin versicherte Patient P.E. wurde in der Zeit von Oktober bis Dezember 2006 mehrmals ambulant und stationär im Krankenhaus behandelt. Am 06.10., 14.10., 14.11. und 13.12.2006 erfolgte der Transport von der Wohnung des Patienten zum Krankenhaus bzw. der Rücktransport durch Krankenwagen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Malteser Hilfsdienstes (MHD). Die Fahrt zu einer ambulanten Behandlung am 06.10.2006 wurde medizinisch-fachlich durch einen Notarzt begleitet; die anderen Fahrten standen im Zusammenhang mit stationären Krankenhausbehandlungen. Aufgrund des starken Übergewichts des gehunfähigen Patienten war es dem Personal des Krankenwagens jeweils nicht möglich, ihn mit einer Trage durch das Treppenhaus aus bzw. zu seiner im 3. Obergeschoss gelegenen Wohnung zu bringen. Deswegen wurde die Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr der Beklagten in Anspruch genommen, die ihn mittels einer Drehleiter und eines Schleifkorbzugs durch ein Fenster seiner Wohnung auf die Straße zum Krankenwagen und umgekehrt hievte. Die vom DRK und vom MHD für ihre Leistungen erstellten Rechnungen wurden von der Klägerin beglichen.

Urteil: Wehrführer, Entlassung, Vertrauensverhältnis, Dienstherr

HessVGH vom 13.1.2010, Az.: 8 B 2476/09

Bei der Feststellung der Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Wehrführer ist Maßstab nicht ein etwaiges Verschulden, sondern die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr. Eine Außerdienstsetzung soll dann erfolgen, wenn das Vertrauensverhältnis zu Vorgesetzten und auch Feuerwehrkameraden zerrüttet ist, wobei es ausdrücklich nicht darauf ankommt, wer das Zerwürfnis verschuldet hat, da es diesbezüglich in allererster Linie entscheidend ist, ob durch die Außerdienststellung der betroffenen Person die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und Einsatzfähigkeit der betroffenen Feuerwehr erreicht werden kann.