Rechtsprechung

Transparenzregister: Bundesrat beschließt Lösung für gemeinnützige Vereine

Der Bundesrat hat heute das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in der vom Bundestag angepassten Form beschlossen und damit das Verfahren für gemeinnützige Vereine vereinfacht. So soll künftig die Eintragung in das Transparenzregister automatisch erfolgen.

Gebührenbefreiung für Transparenzregister beantragen

Aktuell erhalten die im Vereinsregister eingetragenen Vereine in Deutschland Gebührenbescheide für die Jahresgebühren zur Führung des Transparenzregisters. Diese sind rechtmäßig. Das Transparenzregister wurde im Rahmen der Umsetzung der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie eingeführt.