Rechtsprechung

Urteil: Schadenersatz; Feuerwehr

Bundesgerichtshof vom 18.12.2007, Az. VI ZR 235/06

SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 1
Wenn zwei freiwillige Feuerwehren nach einem gemeinsamen Einsatzplan ausrücken, um eine Unglücksstelle gemeinsam - wenn auch an verschiedenen Stellen - abzusperren, liegt regelmäßig ein Zusammenwirken von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen vor.

GG Art. 34, BGB § 839
Der Einsatz der freiwilligen Feuerwehr in Bayern ist jedenfalls dann hoheitliche Tätigkeit, wenn Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes oder des technischen Hilfsdiensts gemäß Art. 1 BayFwG verrichtet werden.

Urteil: Ausschluss; Ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger; Freiwillige Feuerwehr; Kommunale Selbstverwaltung

Verwaltungsgericht Darmstadt vom 10.04.2007, Az. 3 G 2515/06

Leit- oder Orientierungssatz

Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr aus dieser wegen politischer Betätigung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung ausgeschlossen werden kann.

Urteil: Erforderlichkeit des Feuerwehreinsatzes Feuerwehrgebühren Kostenersatz bei Fehlalarm Stundensätze

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 22.08.2007, Az: 5 UE 1734/06

Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zur Kostenerstattung für einen Einsatz der Berufsfeuerwehr der Beklagten aus Anlass eines Fehlalarms.

Die Klägerin betreibt ein Hotel in F .... In diesem Hotel ist eine automatische Brandmeldeanlage installiert, die am 20. März 2003 um 23.16 Uhr einen Alarm bei der Leitstelle der Feuerwehr auslöste. Die Feuerwehr rückte daraufhin um 23.17 Uhr mit einem aus drei Fahrzeugen bestehenden Feuerlöschzug aus. Um 23.19 Uhr wurde der Leitstelle durch einen Angestellten des Hotels telefonisch mitgeteilt, dass ein Brand nicht vorliege.

Urteil: Feuerwehreinsatz mit Rettungsschere; Feuerwehrgebühren; Kostenerstattungsfreiheit bei Lebensrettung

Verwaltungsgerichtshof Kassel vom 30.01.2007, Az. 5 TP 2876/06

Kostenerstattung bei der Rettung von Menschen aus Lebensgefahr durch Feuerwehr

Leit- oder Orientierungssatz

Eine gem. § 61 Abs. 5 HBKG kostenerstattungsfrei bleibende "Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr" kann auch bei der Befreiung einer schwer verletzten Person aus einem verunfallten Kfz mit der "Rettungsschere" vorliegen. Dass der fragliche Feuerwehreinsatz gegebenenfalls noch weitere Maßnahmen umfasst, die als solche nicht unter § 61 Abs. 5 HBKG fallen und deshalb gem. § 61 Abs. 3 HBKG die Kostenerstattungspflicht begründen, steht dem nicht entgegen.

Urteil: Feuerwehreinsatz mit Rettungsschere, Feuerwehrgebühren, Kostenerstattungsfreiheit bei Lebensrettung

HessVGH, Az. 5 TP 2876/06 v. 30.01.07

Eine gem. § 61 Abs. 5 HBKG kostenerstattungsfrei bleibende "Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr" kann auch bei der Befreiung einer schwer verletzten Person aus einem verunfallten Kfz mit der "Rettungsschere" vorliegen. Dass der fragliche Feuerwehreinsatz gegebenenfalls noch weitere Maßnahmen umfasst, die als solche nicht unter § 61 Abs. 5 HBKG fallen und deshalb gem. § 61 Abs. 3 HBKG die Kostenerstattungspflicht begründen, steht dem nicht entgegen.