Urteil: Aufklärungspflicht; Ausnahmeregelung; Befreiung; Beweisantrag; Feuerwehr; Gebühr; Kalkulation
Verwaltungsgerichtshof Kassel vom 06.11.2003, Az. 5 UZ 2590/03
Rettungshandlung; Gebührenbefreiung; Kostenerstattung; Gebührenordnung
Leit- oder Orientierungssatz
§ 61 Abs. 5 HBKG gewährt Gebühren- und Auslagenfreiheit nur für Handlungen der öffentlichen Feuerwehren, die unmittelbar der Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr dienen.