Urteil: Schadenersatz für Dritte bei deren Inanspruchnahme durch Feuerwehr
OLG München, Az. 1 Unfall 6015/93 v. 24.3.1994
Bei Inanspruchnahme Dritter zur Brandbekämpfung durch die Feuerwehr haftet die Gemeinde.
OLG München, Az. 1 Unfall 6015/93 v. 24.3.1994
Bei Inanspruchnahme Dritter zur Brandbekämpfung durch die Feuerwehr haftet die Gemeinde.
LG Trier, Az. 3 S 245/93 v. 20.1.94
Der Gemeinde als Träger der Feuerwehr stehen Ansprüche auf Lohnfortzahlung nach dem LohnfortzahlungsG gegenüber dem vorsätzlichen Brandstifter nicht grundsätzlich zu, da dort nur Schadensersatzansprüche Rechtsgrundlage des Anspruchsübergangs sein können.