Urteil: Nachfragebündelung bei gemeinsamer Beschaffung von Feuerwehrbedarf; Einkaufskooperation Urteil
OLG Celle v. 13.5.1998; a.A.: LG Rostock; Az. 3 O 349/98-Kart. v. 9.9.1998
Die Nachfragebündelung von Feuerwehrbedarf durch hierzu installierte Dienstleister verstößt gegen geltendes Kartellrecht.