Urteil: Wehrführer, Entlassung, Vertrauensverhältnis
BayVGH vom 15. Februar 2011; Az.: RN 4 K 10.2063
Mangelnder Gemeinschaftssinn berechtigt zur Entlassung aus dem aktiven Feuerwehrdienst. Von Feuerwehrleuten darf berechtigterweise erwartet werden, daß sie eine eingeschworene Gemeinschaft bilden und sich gegenseitig in Notsituationen – unter Umständen auch bei Gefährdung des eigenen Lebens unterstützen. Wenn nun dieser Gemeinschaftssinn fehle, stehe damit die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr in Frage, so daß es deshalb unerläßlich sei, sich von solchen Feuerwehrkräften zu trennen.
Dies gelte auch dann, wenn der Betroffene sich anderen Feuerwehrkräften und Vorgesetzten als überlegen verstehe und sich selbst als besonders fähigen Feuerwehrmann darstelle.