Hessische Verkaufsstättenrichtlinie eingeführt
Der FA VB/G informiert, dass das Wirtschaftsministerium im Staatsanzeiger 52/2016 S. 1696 (siehe Anlage) die aktuelle Hessische Verkaufsstättenrichtlinie vom 05. Dezember 2016 veröffentlicht hat.
Die Richtlinie gilt für Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Flächen von insgesamt mehr als 2.000 m² haben und regelt brandschutztechnische Anforderungen.