Vorbeugender Brandschutz

112. Sitzung des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz des LFV und der AGBF Hessen hat sich zur 112. Sitzung bei der BF Darmstadt getroffen. Neben allgemeinen Fragestellungen des vorbeugenden Brandschutzes wurden die folgenden Themen behandelt:

 

- Evaluierung VB-Seminar und Sachverständigen-Lehrgang 2016
- Informationsfluss im Vorbeugenden Brandschutz
- Umgang mit digitalen Gebäudefunkanlagen

Merkblatt über Prüfinhalte einer Gefahrenverhütungsschau

Aufgabe der hessischen Brandschutzdienststellen ist es, regelmäßig bestimmte, in einer Verordnung aufgeführte bauliche Anlagen aufzusuchen und dort im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes zu überprüfen. Dies deshalb, da von diesen baulichen Anlagen wegen ihrer Art, ihrer Nutzung, ihrer Lage oder ihres Zustandes im Schadensfall eine Gefährdung für eine größere Anzahl von Personen oder eine erhebliche Gefährdung für die natürlichen Lebensgrundlagen, für Sachwerte, für wertvolles Kulturgut oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit hervorgerufen werden könnte. Das nunmehr vorliegende Merkblatt beschreibt, welche baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzvorkehrungen im Einzelnen überprüft werden sollten.

GDV veröffentlicht Lithium-Batterien-Merkblatt VdS 3103

Lithium-Batterien haben in allen Bereichen des täglichen Lebens Einzug gehalten. Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkus für Handys, Notebooks etc sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch von diesen Batterien gehen auch Gefahren aus, die es durch besondere Maßnahmen bei Lagerung und Bereitstellung zu verhüten gilt.

Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen

Der Fachausschuss Vorbeugender Gefahrenschutz des Landesfeuerwehrverbandes Hessen hat gemeinsam mit dem entsprechenden Fachausschuss der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Hessen ein Musterformular für eine Stellungnahme zu den Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen erstellt.

Empfehlung zur Prüfung von Feuerwehraufzügen veröffentlicht

Feuerwehraufzüge dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr als Zugangsweg und zur Fremdrettung Verletzter oder Menschen mit Behinderung. Sie müssen daher auch im Brandfall ausreichend sicher nutzbar sein. Dies bedeutet, dass sie regelmäßig geprüft und deren Sicherheitsfunktionen getestet werden. 

Neue Nachweisberechtigten-Verordnung (NBVO) sowie Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigen-Verordnung (HPPVO) in Kraft.

Durch die neuen ab 15.12.15 gültigen Verordnungen ergeben sich bei Regelbauten Änderungen in der Beteiligung der hessischen Brandschutzdienststellen.