Merkblatt über Prüfinhalte einer Gefahrenverhütungsschau
Aufgabe der hessischen Brandschutzdienststellen ist es, regelmäßig bestimmte, in einer Verordnung aufgeführte bauliche Anlagen aufzusuchen und dort im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes zu überprüfen. Dies deshalb, da von diesen baulichen Anlagen wegen ihrer Art, ihrer Nutzung, ihrer Lage oder ihres Zustandes im Schadensfall eine Gefährdung für eine größere Anzahl von Personen oder eine erhebliche Gefährdung für die natürlichen Lebensgrundlagen, für Sachwerte, für wertvolles Kulturgut oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit hervorgerufen werden könnte. Das nunmehr vorliegende Merkblatt beschreibt, welche baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzvorkehrungen im Einzelnen überprüft werden sollten.
Prüfinhalte einer Gefahrenverhütungsschau sind demnach:
I. Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung
II. Zugänglichkeit für die Feuerwehr
III. Rettungswege / Angriffswege der Feuerwehr
IV. Brand- und Brandbekämpfungsabschnitt, Rauchabschnitte
V. Freihalten von Rettungs- und Angriffswegen
VI. Brandgefahren durch Nutzung
VII. Löschwasserrückhaltung
VIII. Brandbekämpfungsanlagen und –einrichtungen
IX. Technische Brandschutzeinrichtungen
X. Kommunikation für die Feuerwehr
XI. Betriebliche Brandschutzmaßnahmen
XII. Einsatzplanung der Feuerwehr
Nach diesem Merkblatt des Fachausschusses Brandschutz im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist die Gefahrenverhütungsschau keine vollständige Prüfung der baulichen oder technischen Anlage oder Einrichtung unter jedem nur denkbaren gefährdungsrelevanten Gesichtspunkt. Sie beschränkt sich vielmehr auf Stichproben.